Höchste Förderung in der Geschichte der Windenergie! Frankreich stellt 63 Milliarden Euro für Offshore-Wind bereit
2026.08.03

Am 13. Juli 2026 genehmigte die Europäische Kommission offiziell die staatliche Beihilfemaßnahme Frankreichs für die Offshore-Windenergie. In den kommenden 25 Jahren werden bis zu 63 Milliarden Euro investiert, um Bau und Betrieb von elf Offshore-Windparks zu unterstützen. Es handelt sich um das umfangreichste genehmigte grüne Beihilfeprogramm der Europäischen Union und zugleich die größte Förderpolitik für die Offshore-Windenergie in Frankreichs Geschichte.

Nach der Mitteilung der Europäischen Kommission soll die französische Beihilfemaßnahme elf Offshore-Windparks in Nordsee, Atlantik und Mittelmeer unterstützen. Die maximale installierte Gesamtleistung beträgt 11,1 GW. Nach Fertigstellung der Anlagen wird eine jährliche Stromerzeugung von 47,8 TWh erwartet – dies entspricht rund 10,6 % des gesamten französischen Stromverbrauchs.

Die elf Offshore-Windprojekte werden zeitgleich vorangetrieben: Es sind vier Projekte mit festen Fundamenten sowie sieben schwimmende Windparks, beide Gruppen verfügen über eine installierte Leistung von jeweils etwa 5 GW.

Vier Offshore-Windparks mit festen Fundamenten

  • Fécamp Grand Large 1: Vor der Küste der Normandie, 1,35 GW
  • Fécamp Grand Large 2: Vor der Küste der Normandie, 1,35 GW
  • Fécamp Grand Large 3: Vor der Küste der Normandie, 1,35 GW
  • Oléron 1: Gewässer vor der Île d’Oléron im südlichen Atlantik, 1,2 GW

Sieben schwimmende Offshore-Windprojekte

  • Bretagne Nord Ouest: Nordbretagne, 1,2 GW (Gebiet noch abschließend festzulegen)
  • Bretagne Sud 2: Südbretagne, 500 MW
  • Narbonnaise Sud-Hérault 2: Mittelmeer, 500 MW
  • Golfe du Lion Centre 1: Golf von Lion im Mittelmeer, 2 × 550 MW
  • Golfe du Lion Centre 2: Golf von Lion im Mittelmeer, 1,1 GW
  • Golfe de Fos 2: Golf von Fos im Mittelmeer, 500 MW

Bezüglich des Auszahlungsmechanismus werden die Fördermittel im Rahmen von Ausschreibungen vergeben. Zur Stabilisierung der Projekterlöse und zur Abfederung von Strompreisschwankungen kommt eine variable Prämie im Rahmen symmetrischer Differenzverträge (CfD) zum Einsatz.

Die Frist für die Einreichung der Angebote endet am 12. Oktober 2026. Die Bekanntgabe der siegreichen Projektentwickler wird zwischen Ende 2026 und Anfang 2027 erwartet. Erstmals fließt der europäische Eigenanteil als Bewertungskriterium in die Ausschreibung ein: Die Ausschreibung sieht vor, dass der Großteil der Komponenten der Windkraftanlagen im Europäischen Wirtschaftsraum hergestellt wird und geltende Umwelt- sowie Cybersicherheitsstandards erfüllt.

Zusätzlich zur Umsetzung der Beihilfemaßnahme hat die französische Regierung im Rahmen des Investitionsprogramms „Frankreich 2030“ fünf Häfen ausgewählt: Cherbourg, Brest, Nantes-Saint Nazaire, Port-la-Nouvelle und Marseille-Fos. Für die Infrastrukturmodernisierung stehen knapp 260 Millionen Euro zur Verfügung, um Herstellung, Montage und Errichtung von schwimmenden Windenergieanlagen zu ermöglichen. Damit soll das nationale Ziel unterstützt werden, bis 2040 schwimmende Offshore-Windenergie mit einer Leistung von 6 GW zu installieren.

Derzeit beträgt die kumulierte installierte Offshore-Windleistung Frankreichs nur etwa 2 GW. Die nun freigegebene Kapazität im Gigawatt-Bereich von rund 10 GW entspricht fast dem Fünffachen des bestehenden Bestands. Durch die Ausschreibungen möchte die französische Regierung die Offshore-Windleistung bis 2030 auf 10 GW und bis 2035 weiter auf 15 GW ausbauen, um die starke Abhängigkeit von der Kernenergie schrittweise zu verringern.
 

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