Nur 1 % des Ziels erreicht: Südkorea startet Offshore-Windenergie komplett neu
2026.09.07

Am 2. September 2026 leitete der südkoreanische Ministerpräsident in Seoul die konstituierende Sitzung des ersten Komitees für Offshore-Windenergie. Die Gründung dieses Gremiums markiert das formelle Ende des fünfjährigen alten Entwicklungsmodells, das von genehmigten, aber kaum realisierbaren und nur langsam vorankommenden Projekten geprägt war.

Der Entwicklungsmechanismus erfährt eine grundlegende Wende: Vom bisherigen europäischen Modell, bei dem Projektentwickler selbst Seegebiete suchen, Anwohner ansprechen und Genehmigungen einzeln beantragen, wechselt das Land vollständig zu einem staatlich gelenkten System mit einheitlicher Standortplanung und ausschreibungsbasierter Auswahl der Entwickler. Die Offshore-Windenergie wird damit auf die Ebene einer nationalen Strategie gehoben, die direkt dem Ministerpräsidenten untersteht.

Diese Reform ist keine Vorsorge, sondern eine Reaktion auf das völlige Versagen des bisherigen Modells.

Derzeit beträgt die kumulierte installierte Offshore-Windleistung in Südkorea lediglich 0,2 GW – das entspricht nur 1 % des für 2030 angestrebten Ziels von 14,3 GW. Ein Offshore-Windprojekt benötigt von der Standortwahl bis zum Netzanschluss durchschnittlich 8 bis 10 Jahre. Entwickler müssen sich mit zehn verschiedenen Behörden abstimmen – Ministerium für Meereswesen und Fischerei, Umweltministerium, Ministerium für Land und Infrastruktur sowie Energieversorger haben jeweils eigene Zuständigkeiten, die Genehmigungsverfahren sind zersplittert.

Das noch gravierendere Problem: Die endgültige Standortentscheidung fällt oft erst in einer späten Projektphase. Viele Projekte werden über Jahre vorangetrieben, ohne dass der Standort feststeht, erleiden dann Terminverzögerungen und stoßen auf Widerstand von Küstenfischereigemeinden. Zahlreiche Vorhaben bleiben in der Planungsphase stecken und können nicht realisiert werden.

Das neue System basiert auf dem Sondergesetz zur Förderung der Offshore-Windenergie und zur industriellen Weiterentwicklung. Die Kernreformen gliedern sich in vier Bereiche:

Erstens: Die Standorthoheit geht an den Staat über.Die Regierung wertet umfassende Daten zu Windressourcen, Ökologie, Fischerei und Schifffahrt aus, wählt aktiv geeignete Seegebiete aus, errichtet eine Informationsplattform für Standorte und weist vorläufige sowie endgültige Entwicklungszonen aus. Anschließend werden die Projektentwickler im Rahmen von Ausschreibungen bestimmt. Die Regierung übernimmt damit die vorbereitende Gesamtprüfung und beseitigt zahlreiche Unsicherheiten, bevor die Seegebiete vergeben werden – statt wie bisher den Entwicklern die Suche nach Standorten zu überlassen.

Zweitens: Die Genehmigungsverfahren werden drastisch vereinfacht.Die bisher 42 einzelnen Genehmigungen werden zu einer einzigen Umsetzungsplan-Genehmigung zusammengefasst. Das Komitee für Offshore-Windenergie koordiniert übergreifende Interessenkonflikte, anstelle fragmentierter Einzelerlaubnisse tritt eine One-Stop-Genehmigung. Ziel ist es, die durchschnittliche Projektdauer von 10 Jahren auf 2,5 Jahre zu senken.

Drittens: Umweltprüfungen werden vorgezogen und gestaffelt durchgeführt. Bevor die Regierung Entwicklungsgebiete ausweist, führt sie zunächst Meeres- und Umweltverträglichkeitsprüfungen durch. Bei der Einreichung des Umsetzungsplans durch den erfolgreichen Bieter sind nur noch Abweichungen oder fehlende Aspekte ergänzend zu prüfen. Damit werden Umweltrisiken bereits in der staatlichen Planungsphase adressiert – es soll vermieden werden, dass Entwickler Millionenbeträge in Voruntersuchungen investieren und das Projekt dann an Umweltauflagen scheitert.

Viertens: Mechanismen zur Abstimmung lokaler Interessen werden institutionalisiert.Die Landesregierungen raten Bürger-Beiräte mit 15 bis 25 Mitgliedern ein, wobei Anwohner und Fischervertreter mindestens 50 % stellen. Die Nutzungsgebühren für Offshore-Windseegebiete fließen in einen Fonds zur Förderung der Fischerei. Für große Gebiete ab 1 GW investieren Energieversorger zunächst in gemeinsame Netzanschlussinfrastrukturen und holen die Baukosten später anteilig von den Stromerzeugern zurück.

Auch die Bewertungsregeln der Ausschreibungen wurden angepasst, die Gewichtungen haben sich deutlich verschoben: Der Anteil des Angebotspreises sank von 60 % auf 50 %, der Anteil der wirtschaftlichen Industrievorteile (einschließlich Lieferketten­sicherheit und Gemeinwohleffekten) stieg von 16 % auf 26 %. Neu hinzugekommen ist ein Indikator für den Aufbau von Standorten sowie Betriebs- und Wartungskapazitäten mit 8 %. Die staatlichen Ausschreibungen zielen nicht mehr nur auf den niedrigsten Preis, sondern stärker auf Partner, die die heimische Lieferkette fördern und über eine verlässliche langfristige Lieferfähigkeit verfügen.

Das Komitee hat neue Entwicklungsziele festgelegt: Bis 2035 soll die kumulierte installierte Offshore-Windleistung 25 GW erreichen, die jährliche Ausschreibungsgröße soll mindestens 4 GW betragen. Im ersten Halbjahr 2026 wurden bereits 1,8 GW ausgeschrieben, fünf Projekte mit insgesamt 1.786 MW wurden ausgewählt. Seit Einführung des Ausschreibungssystems im Jahr 2022 liegt das Wettbewerbsverhältnis erstmals bei über 2:1.

Das erste Projekt im neuen Modell steht fest: Für die zweite Phase des integrierten Offshore-Windclusters Jindo mit 2,13 GW wurde Pacifico Energy Korea als exklusiver Entwickler ausgewählt.


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