11 Jahre: Dänemark und Großbritannien streiten vor der EU über Steuern für zwei Offshore-Windparks
2026.09.11

Am 10. September 2026 erhielt der dänische Offshore-Windriese Ørsted eine seit Jahren erwartete Mitteilung: Der nach dem EU-Schiedsübereinkommen eingesetzte Beratende Ausschuss hat seine endgültige Stellungnahme zum steuerlichen Hoheitsrechtsstreit zwischen Dänemark und Großbritannien über die beiden Offshore-Windparks Walney Extension und Hornsea 1 veröffentlicht.

Das Ergebnis der Entscheidung entspricht der seit jeher vertretenen Position von Ørsted: Beide Windparks verfolgen einen echten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck. Daher sind sie primär im Projektland Großbritannien zu besteuern – und die Steuern sind während des gesamten Projektlebenszyklus entsprechend der Stromerzeugung und der erzielten Erträge zu entrichten.

Die Wurzeln dieses Streits reichen bis ins Jahr 2015 zurück. Damals beantragte Ørsted aktiv bei der dänischen Steuerbehörde (DTA) und der britischen Steuer- und Zollbehörde (HMRC) eine Klärung der steuerlichen Hoheitsrechte zwischen beiden Ländern. Das Ziel war klar: eine Doppelbesteuerung seiner Offshore-Windparks zu vermeiden.

Doch die dänischen und britischen Steuerbehörden konnten sich nie einigen. Der Fall wurde 2023 an den nach dem EU-Schiedsübereinkommen eingesetzten Beratenden Ausschuss verwiesen. Nach dreijähriger Verhandlung wurde die endgültige Stellungnahme im September 2026 erlassen.

Bei den beiden betroffenen Windparks handelt es sich um Leuchtturmprojekte der britischen Offshore-Windenergie: Walney Extension mit einer installierten Leistung von 660 MW in der Irischen See sowie Hornsea 1 mit 1,2 GW, einst der größte Offshore-Windpark der Welt.

Die Bedeutung dieser Entscheidung geht weit über die beiden Projekte Walney Extension und Hornsea 1 hinaus.

Für Ørsted beseitigt sie zunächst eine seit Jahren schwelende steuerliche Unsicherheit. Das Unternehmen hat ausdrücklich erklärt, auf der Grundlage der rechtlichen Grundsätze dieser Entscheidung Gespräche mit der dänischen Steuerbehörde aufzunehmen, um Lösungen für weitere Projekte mit ähnlichen Verwaltungsentscheidungen oder Entwurfsbewertungen zu finden. Ørsted geht davon aus, dass die Behandlung dieser Projekte denselben rechtlichen Grundsätzen folgen wird. Zugleich wird das Unternehmen mit der britischen Steuer- und Zollbehörde über die Anwendung der Entscheidung verhandeln.

Für die gesamte Offshore-Windbranche legt diese Entscheidung einen wichtigen Rechtsgrundsatz fest: Grenzüberschreitende Offshore-Windprojekte mit einem echten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck sind primär im Projektland zu besteuern. Dieser Grundsatz bietet anderen Entwicklern mit Offshore-Windanlagen in mehreren Ländern eine verlässliche steuerliche Orientierung und trägt dazu bei, das Risiko der Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Investitionen zu senken.

Aus einer breiteren Perspektive betrachtet, befindet sich die Offshore-Windenergie im Übergang von einer Phase der expansiven Flächenerschließung zu einer Phase des differenzierten Betriebs und Bestandsmanagements. In dieser Phase werden steuerliche Strukturgestaltung, grenzüberschreitende Steuerabstimmung und die Fähigkeit zur politischen Compliance zu entscheidenden Faktoren für die endgültige Rendite von Projekten.


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